Teilnahmebedingungen der Getränke Hoffmann Vereinswelt

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und allgemeine Informationen

(1) Diese Bedingungen gelten zwischen der Getränke Hoffmann GmbH, Am Weidendamm 1, 15831 Blankenfelde-Mahlow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam Abt.B unter HR 9166, USt.-Identifikations-Nr.: DE 136703084 (nachfolgend „GH“), und den Kunden von GH sowie der Getränke Hoffmann WEST GmbH & Co. KG, Spannstiftstraße 45, 57119 Hagen, die sich für die sich für die Getränke Hoffmann Vereinswelt registriert haben (nachfolgend „Teilnehmer“).

(2) Die Getränke Hoffmann Vereinswelt, ehemals Vereinskundenkarte (nachfolgend „GH Vereinswelt“ oder das „Programm“), wird von GH und der Getränke Hoffmann WEST GmbH & Co. KG, Spannstiftstraße 45, 57119 Hagen zusammen betrieben (nachfolgend „GH-West“; GH und GH-West zusammen nachfolgend die „Programmbetreiber“). Alleiniger Vertragspartner des Teilnehmers ist GH.

(3) Gegenstand des Programms ist das Sammeln von Punkten auf einem für diesen Zweck angelegten Konto, dem sogenannten Vereinskonto, mit hierfür ausgegebenen Kundenkarten, den sogenannten Teampässen. Die Teampässe bleiben im Eigentum der Programmbetreiber.

2. Teilnahmeberechtigung und Registrierung

(1) Die Teilnahme an der GH Vereinswelt ist kostenlos.

(2) Teilnahmeberechtigt an dem Programm sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und als Sporttreibende einem Verein oder - ohne Vereinsmitgliedschaft - einer Mannschaft oder losen Zusammenschlüssen von Sporttreibenden (beispielsweise Kegel-, Lauf- oder Klettergruppe) angehören. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der Getränke Hoffmann GmbH, der Getränke Hoffmann WEST GmbH & Co. KG, deren Handelspartner samt Mitarbeitern und alle Angehörigen der benannten Personengruppen.

(3) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Online-Registrierung des Teilnehmers über die Internetseite www.gh-vereinswelt.de. Für die Bestätigung der Registrierung für die GH Vereinswelt ist eine Zustimmung und Freigabe durch die Programmbetreiber notwendig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Programm.

3. Der Teampass

(1) Mit der Registrierung auf der Internetseite www.gh-vereinswelt.de erhält der Teilnehmer 10 Teampässe zur freien Verfügung, mithin zur eigenen Nutzung oder zur Weitergabe an Vereinsmitglieder bzw. Mitglieder einer sonstigen Sportgruppe (nachfolgend „weitere Nutzer“ genannt). Weitere Teampässe können jeweils in 10er Paketen über den Kundenbereich der Internetseite bezogen werden. Jeder Teampass berechtigt zum Sammeln von Punkten auf dem Vereinskonto, welchem sie zugeordnet sind. Eine Übertragung von Teampässen auf andere Vereinskonten ist nicht möglich.

(2) Die mit den Teampässen gesammelten Punkte werden auf dem Vereinskonto gutgeschrieben. Das Einlösen der mittels Teampässen gesammelten Punkte ist nur durch den Teilnehmer, der Inhaber des bei Registrierung erstellten Vereinskontos ist, möglich.

4. Punkte sammeln

(1) Der Teampass ist in allen teilnehmenden Getränkemärkten der Programmbetreiber gültig. Der Teampass berechtigt den Teilnehmer und die weiteren Nutzer, an der GH Vereinswelt teilzunehmen und in den teilnehmenden Getränkemärkten der Programmbetreiber einzusetzen. Mit der Karte wird den getätigten Einkäufen auf dem zugehörigen Vereinskonto eine bestimmte Anzahl von Bonuspunkten zugeordnet. Inhaber des Vereinskontos und der erzielten Punkte ist ausschließlich der (registrierte) Teilnehmer.

(2) Für den Erwerb von rabattierfähigen Waren im Wert von jeweils 10,00 € wird jeweils ein Punkt vergeben. Ausgeschlossen von der Bepunktung sind folgende Waren:

Telefon-, Geschenk- und Haustrunkkarten, CO2-Zylinder, Pfand, Tabakwaren, Zeitschriften und Bücher, Produkte selbstständiger Handelspartner sowie Serviceleistungen wie u.a. Hermes oder Lotto.

(3) Jeder neu registrierte Teilnehmer erhält 20 Begrüßungspunkte auf dem Vereinskonto gutgeschrieben.

(4) Punkte werden nur erzielt, wenn der Teampass beim Einkauf an der Kasse vorgelegt wird. Eine Nacherfassung der Einkäufe ist nicht möglich.

(5) Die Programmbetreiber sind ermächtigt, die von den teilnehmenden Getränkemärkten gewährten Punkte, die der (registrierte) Teilnehmer - auch durch die Einkäufe der weiteren Nutzer - in den teilnehmenden Getränkemärkten erwirbt, für den Teilnehmer nach Maßgabe dieser Bedingungen zu verwalten und zu buchen.

5. Punkte einlösen

Das Einlösen der Punkte erfolgt ausschließlich online im Prämienshop unter www.gh-vereinswelt.de. Punkte einlösen kann nur der (registrierte) Teilnehmer. Bestellungen ohne das Einlösen von Punkten sind nicht möglich. Es gilt eine Mindesteinlösemenge von 50 Punkten. Eine Auszahlung des Punktewertes in Bargeld ist ausgeschlossen.

6. Punktestand, -verfall und Gültigkeit

(1) Die gesammelten Punkte verfallen mit Ablauf des 30.09. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab Entstehung. Wenn seit dem letzten Einkauf mit Teampass 36 Monate ohne einen zu Punkte berechtigenden Einkauf vergehen, verliert der Teampass seine Gültigkeit. Wenn alle einem Vereinskonto zugeordneten Teampässe erlöschen, wird das Vereinskonto ebenfalls gelöscht.

(2) Die Teilnehmer können den Punktestand ihres Vereins jederzeit online unter www.gh-vereinswelt.de  nach dem erfolgreichen Login und nach dem Kauf auf dem Kassenbon einsehen. Es ist geplant, eine Abfrage des Punktestands durch das Scannen der Teampässe und einer entsprechenden Legitimation an Infoterminals in den Getränkemärkten der Programmbetreiber zu ermöglichen.

7. Erfassung und berücksichtigte Punkte

(1) Berücksichtigte Punkte können storniert werden, wenn die allgemeinen Teilnahmebedingungen verletzt werden, die Voraussetzungen für die Berücksichtigung entfallen (z. B. bei Rückgabe, Kommissionskauf oder Nichtbezahlung gekaufter Waren), eine Fehlbuchung erfolgte oder ein Missbrauch des Teampasses seitens des Teilnehmers oder der weiteren Nutzer vorliegt.

(2) Einwendung gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Punktestandes („Reklamation“) des Vereinskontos müssen spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem jeweils erfolgten Einkauf schriftlich GH geltend gemacht werden. Hierzu müssen die entsprechenden mit der Vereinsnummer versehenen Kassenbons vollständig beigefügt werden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

8. Kündigung, Beendigung, Änderung der Teilnahmebedingungen

(1) Der Teilnehmer kann die Teilnahme an der GH Vereinswelt jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung ist an GH zu richten und bedarf der Textform.

(2) GH darf seinerseits unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen die Teilnahme an der GH Vereinswelt kündigen. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Transaktionen wurden nur zum Schein vorgenommen, Leistungen werden storniert, um zu berücksichtigende Punkte zu erschleichen), kann das Teilnahmeverhältnis von GH ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich gekündigt werden. Kündigungen von GH bedürfen der Textform.

(3) Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Prämienanspruch zunächst bestehen. Noch vorhandene Punkte verfallen nach 36 Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht gemäß Ziff. 6 der Bedingungen ein früherer Verfall eintritt. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch GH verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf eine Prämie bereits nach 6 Monaten, sofern die Punkte nicht schon früher gemäß Ziff. 6 der Bedingungen verfallen. Mit Beendigung des Teilnahmeverhältnisses verliert der Teampass seine Gültigkeit.

(4)  Die GH Vereinswelt ist ein auf beschränkte Zeit eingeführtes Programm. GH behält sich das Recht vor, die GH Vereinswelt unter Einhaltung der in Ziff. 8 (2) genannten Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, fristlos einzustellen. Hierüber ist der Teilnehmer in Textform zu informieren. Die zum Zeitpunkt der Einstellung der GH Vereinswelt oder der Änderung der Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt und verfallen nach Maßgabe von Ziff. 6 der Bedingungen. Des Weiteren behält sich GH das Recht vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen nach Maßgabe von Ziff. 8 (5) der Bedingungen zu ändern.

(5) GH ist berechtigt, diese Bedingungen nach Maßgabe des Folgenden zu ändern:

Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentlicher Regelungen und Leistungsbestimmungen, es sei denn der Teilnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. GH wird den Teilnehmer über sonstige Änderung der Bedingungen, die für den Teilnehmer zumutbar, notwendig sowie nicht benachteiligend sind und die insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch, zur einfachen und sicheren Abwicklung, wegen geänderter Gesetzeslage, neuer Rechtsprechung, wegen der Änderung des Programms, wegen technischer Gründe oder aus anderen, gleichwertigen Gründen notwendig werden durch Zusendung der geänderten Bedingungen an die bei der Registrierung bekanntgegebene Adresse bzw. E-Mailadresse informieren, indem dem Teilnehmer die neuen Bedingungen mit hervorgehobenen Änderungen zur Verfügung gestellt werden. Widerspricht der Teilenehmer nicht innerhalb einer Frist von einem Monat den geänderten Bedingungen, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt.

9. Haftung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit GH und der Teilnehmer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und können es auch nicht anbieten.

11. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Stand, 04.07.2021